Forderungsprüfung
HKM Personaldienstleistung GmbH & Co. KG
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur HKM Personaldienstleistung GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.06.2020, Aktenzeichen 72 IN 2/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 72 IN 2/19
- Registerbezug
- Köln, HRA HRA 29322
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.06.2020
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 2/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 29322 eingetragenen HKM
Personaldienstleistung GmbH & Co. KG, Severinskloster 5, 50678 Köln, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76222 eingetragene HKM
Personaldienstleistung Verwaltungs GmbH, Severinskloster 5, 50678 Köln, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Nicole Krips, Nonnstr. 11, 53119 Bonn und
Thomas Wirsa Mann, Fasanenweg 67, 50189 Elsdorf
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch
nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag
ist
Freitag,der 11.09.2020.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
ab dem 12.08.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht
eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund,
ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
72 IN 2/19
Amtsgericht Köln, 12.06.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 29322 eingetragenen HKM
Personaldienstleistung GmbH & Co. KG, Severinskloster 5, 50678 Köln, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76222 eingetragene HKM
Personaldienstleistung Verwaltungs GmbH, Severinskloster 5, 50678 Köln, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Nicole Krips, Nonnstr. 11, 53119 Bonn und
Thomas Wirsa Mann, Fasanenweg 67, 50189 Elsdorf
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch
nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag
ist
Freitag,der 11.09.2020.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
ab dem 12.08.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht
eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund,
ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
72 IN 2/19
Amtsgericht Köln, 12.06.2020