Vergütungsfestsetzung
"HK" Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH
Rehlingen-Siersburg
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur "HK" Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.06.2026, Aktenzeichen 106 IN 45/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 106 IN 45/24
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 24919
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 02.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1989
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb einer mechanischen Werkstatt mit allgemeinem Maschinenbau, Werkzeug- und Vorrichtungsbau
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 45/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 24919 eingetragenen "HK" Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH, In Dürrfeldslach 17, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Hawner,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Martin Gitzinger, Prälat-Subtil-Ring 12, 66740 Saarlouis
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters und Sachwalters vom 26.05.2026 wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.06.2026 zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Die Vergütungsanträge können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 11 eingesehen werden.
106 IN 45/24
Amtsgericht Saarbrücken, 02.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 24919 eingetragenen "HK" Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH, In Dürrfeldslach 17, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Hawner,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Martin Gitzinger, Prälat-Subtil-Ring 12, 66740 Saarlouis
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters und Sachwalters vom 26.05.2026 wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.06.2026 zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Die Vergütungsanträge können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 11 eingesehen werden.
106 IN 45/24
Amtsgericht Saarbrücken, 02.06.2026