Forderungsprüfung

Hitzler & Bender Fahrzeugtechnik GmbH

Essingen

Das Amtsgericht Aalen hat zur Hitzler & Bender Fahrzeugtechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 407/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aalen
Aktenzeichen
1 IN 407/26
Registerbezug
Ulm, HRB 747898
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
01.10.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

1 IN 407/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hitzler & Bender Fahrzeugtechnik GmbH, Margarete-Steiff-Straße 29, 73457 Essingen, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Bender und Kevin Hitzler
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 747898
- Schuldnerin -

Der durch Eröffnungsbeschluss vom 01.09.2026 auf
Donnerstag, 22.10.2026, 13:30 Uhr,
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen
bestimmte Berichts- und Prüfungstermin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgende konkreten weiteren Tagespunkte ergänzt :

1.
Zustimmung zur Veräußerung des schuldnerischen besicherten Anlagevermögens für den geplanten Verkaufspreis in Höhe von 3.500,00 € netto.

2.
Zustimmung zur Freigabe von Anfechtungsansprüchen gegen Zahlung;

3.
Zustimmung zur Freigabe von Schadenersatzansprüchen gegen Zahlung;

4.
Zustimmung rein vorsorglich zur Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits oder Ablehnung eines solchen Rechtsstreits bzw. Abschluss eines Vergleichs- oder Schiedsvertrags zwecks Vermeidung eines Rechtsstreits und gegebenenfalls Beauftragung der Kanzlei Prof. Dr. Baumann & Partner mit der Fortführung des Rechtsstreits.
Der durch Eröffnungsbeschluss vom 01.09.2026 auf
Donnerstag, 22.10.2026, 13:30 Uhr,
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen
bestimmte Berichts- und Prüfungstermin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgende konkreten weiteren Tagespunkte ergänzt :

1.
Zustimmung zur Veräußerung des schuldnerischen besicherten Anlagevermögens für den geplanten Verkaufspreis in Höhe von 3.500,00 € netto.

2.
Zustimmung zur Freigabe von Anfechtungsansprüchen gegen Zahlung;

3.
Zustimmung zur Freigabe von Schadenersatzansprüchen gegen Zahlung;
4.
Zustimmung rein vorsorglich zur Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits oder Ablehnung eines solchen Rechtsstreits bzw. Abschluss eines Vergleichs- oder Schiedsvertrags zwecks Vermeidung eines Rechtsstreits und gegebenenfalls Beauftragung der Kanzlei Prof. Dr. Baumann & Partner mit der Fortführung des Rechtsstreits.

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme