Sicherungsmaßnahme

HIS Hanseatic Instruments Sales GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur HIS Hanseatic Instruments Sales GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.08.2025, Aktenzeichen 67c IN 280/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 280/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 62654
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
01.08.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Ulrich Rosenkranz
Im Handelsregister seit
1996
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vertrieb sowie Im- und Export von erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere von nautischen Instrumenten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 280/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 62654 eingetragenen HIS Hanseatic Instruments Sales GmbH, Angerburger Straße 1, 22047 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Kläbenow,

Geschäftszweig: Vertrieb sowie Im- und Export von erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere von nautischen Instrumenten.

ist am 01.08.2025, um 11:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz, Friesenweg 22, 22763 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 280/25
Amtsgericht Hamburg, 01.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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