Sicherungsmaßnahme

Hippokratesschule GmbH

Kassel

Das Amtsgericht Kassel hat zur Hippokratesschule GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.05.2026, Aktenzeichen 666 IN 152/26 e.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 152/26 e
Registerbezug
Kassel, HRB 5995
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
08.05.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

666 IN 152/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hippokratesschule GmbH, Uhlandstraße 1, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 5995), vertr. d.: Constanze Schulz, (Geschäftsführerin), ist am 8.5.2026 um 09:00 Uhr folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Obere Königsstraße 16/18, 34117 Kassel, Tel.: 0561/766435-0, Fax: 0561/766435-10, E-Mail: kassel@hww.eu.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 08.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme