Forderungsprüfung

Hinderberger Garten- und Landschaftsbau GmbH

Filderstadt

Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat zur Hinderberger Garten- und Landschaftsbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen 15 IN 681/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
15 IN 681/24
Registerbezug
Stuttgart, HRB 746991
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
21.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

15 IN 681/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hinderberger Garten- und Landschaftsbau GmbH, Aicher Weg 1, 70794 Filderstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Hamez Bytyqi
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 746991
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 26.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 21.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens