Sicherungsmaßnahme
HIM - Hilfe im Alltag GmbH
Leichlingen
Das Amtsgericht Köln hat zur HIM - Hilfe im Alltag GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2025, Aktenzeichen 70d IN 311/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70d IN 311/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 93637
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Marc d'Avoine
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 311/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 93637 eingetragenen HIM - Hilfe im Alltag GmbH, Hauptstr. 41, 42799 Leichlingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denis von Cramer, Hauptstr. 41, 42799 Leichlingen
Geschäftszweig: a) die Beratung und Unterstützung von Menschen, welche sich im Alltag (sowohl im Privatleben als auch im Berufsalltag) ausgelaugt und überfordert fühlen.
ist am 06.10.2025, um 11:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Im Zollhafen 22, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 311/25
Amtsgericht Köln, 06.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 93637 eingetragenen HIM - Hilfe im Alltag GmbH, Hauptstr. 41, 42799 Leichlingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denis von Cramer, Hauptstr. 41, 42799 Leichlingen
Geschäftszweig: a) die Beratung und Unterstützung von Menschen, welche sich im Alltag (sowohl im Privatleben als auch im Berufsalltag) ausgelaugt und überfordert fühlen.
ist am 06.10.2025, um 11:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Im Zollhafen 22, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 311/25
Amtsgericht Köln, 06.10.2025