Vergütungsfestsetzung
Hilfe zum Weiterleben - Arbeitskreis für Krisenberatung e.V.
Detmold
Das Amtsgericht Detmold hat zur Hilfe zum Weiterleben - Arbeitskreis für Krisenberatung e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.08.2023, Aktenzeichen 10 IN 79/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 79/20
- Registerbezug
- Lemgo, VR 60725
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.08.2023
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Andreas Pantlen
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 79/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Vereinsregister des Amtsgerichts Lemgo unter VR 60725 eingetragenen Verein Hilfe zum Weiterleben - Arbeitskreis für Krisenberatung e.V., Wiesenstr. 11, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Dagmar Piepho und Frau Eveline Beckord
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Hermannstr. 31, 32756 Detmold
hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.
Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.
Den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von 2 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung gegeben.
10 IN 79/20
Amtsgericht Detmold, 21.08.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Vereinsregister des Amtsgerichts Lemgo unter VR 60725 eingetragenen Verein Hilfe zum Weiterleben - Arbeitskreis für Krisenberatung e.V., Wiesenstr. 11, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Dagmar Piepho und Frau Eveline Beckord
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Hermannstr. 31, 32756 Detmold
hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.
Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.
Den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von 2 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung gegeben.
10 IN 79/20
Amtsgericht Detmold, 21.08.2023