Insolvenzbekanntmachung
vertr. d. d. ascleonCare Hildesheim Verw. GmbH diese vertr. d. d. GF´in Katharina Greve
Hildesheim
Das Amtsgericht Hildesheim hat zur vertr. d. d. ascleonCare Hildesheim Verw. GmbH diese vertr. d. d. GF´in Katharina Greve eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 50 IN 50/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 50/25
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201329
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 03.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
50 IN 50/25 : In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der ascleonCare-Senioren-Notruf GmbH & Co. KG vertr. d. d. ascleonCare Hildesheim Verw. GmbH diese vertr. d. d. GF´in Katharina Greve, Lilly-Reich-Str. 5, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRA 201329), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht wird auf den 25.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen gegen die besonders bedeutsame Rechtshandlung der Insolvenz-verwalterin (§ 160 InsO); und zwar: Genehmigung des Kaufvertrages vom 27.02.2026 über das betriebsnotwendige Anlagevermögen sowie die mit dem Geschäftsbetrieb verbundenen Vertragsbeziehungen zum Zwecke des fortgesetzten
Geschäftsbetriebes.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlun-gen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Ver-fahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 26.05.2026
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht wird auf den 25.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen gegen die besonders bedeutsame Rechtshandlung der Insolvenz-verwalterin (§ 160 InsO); und zwar: Genehmigung des Kaufvertrages vom 27.02.2026 über das betriebsnotwendige Anlagevermögen sowie die mit dem Geschäftsbetrieb verbundenen Vertragsbeziehungen zum Zwecke des fortgesetzten
Geschäftsbetriebes.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlun-gen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Ver-fahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 26.05.2026