Sicherungsmaßnahme
HHK Hamburger Haus- und Küchengeräte GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur HHK Hamburger Haus- und Küchengeräte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.01.2026, Aktenzeichen 67c IN 432/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 432/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 126402
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 16.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Peter-Alexander Borchardt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 432/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 126402 eingetragenen HHK Hamburger Haus- und Küchengeräte GmbH, Willy-Brandt-Straße 55, 20457 Hamburg, -führungslos-
Geschäftszweig: Handel und Dienstleistungen aller Art, insbesondere der Handel mit Küchen- und Hausgeräten einschließlich Zubehör sowie die erforderliche Montage und der Kundendienst
ist am 15.01.2026, um 15:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 432/25
Amtsgericht Hamburg, 15.01.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 126402 eingetragenen HHK Hamburger Haus- und Küchengeräte GmbH, Willy-Brandt-Straße 55, 20457 Hamburg, -führungslos-
Geschäftszweig: Handel und Dienstleistungen aller Art, insbesondere der Handel mit Küchen- und Hausgeräten einschließlich Zubehör sowie die erforderliche Montage und der Kundendienst
ist am 15.01.2026, um 15:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 432/25
Amtsgericht Hamburg, 15.01.2026