Insolvenzbekanntmachung

Hettwer Immobilien GmbH & Co. KG

Ankum

Das Amtsgericht Bersenbrück hat zur Hettwer Immobilien GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.08.2026, Aktenzeichen 9 IN 46/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 46/22
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205741
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
24.08.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

9 IN 46/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hettwer Immobilien GmbH & Co. KG, Am Brunning 12, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRA 205741), vertr. d.: 1. Hettwer Immobilien GmbH, Am Brunning 12, 49577 Ankum, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Andreas Hettwer, Am Brunning 12, 49577 Ankum, (Gesellschafter), ist am 17.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 17.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme