Forderungsprüfung

Hesta-Haus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Bad Bramstedt

Das Amtsgericht Neumünster hat zur Hesta-Haus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 91 IN 10050/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neumünster
Aktenzeichen
91 IN 10050/24
Registerbezug
Kiel, HRB 23586 KI
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
15.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Durchführung von Bauträgergeschäften.
Branchenindikator
Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

91 IN 10050/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hesta-Haus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hunenkamp 16-18, 24576 Bad Bramstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Henningsmeier
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 23586 KI
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.12.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 13.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
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