Forderungsprüfung
Hess, Heinz-Georg
Bad Berleburg
Das Amtsgericht Siegen hat zur Hess, Heinz-Georg eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2026, Aktenzeichen 25 IN 216/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 216/25
- Registerbezug
- Siegen, HRA 7126
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 216/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Georg Hess, geboren am 16.10.1959, Gasse 8, 57319 Bad Berleburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7126 eingetragenen Firma Hess Objekt- und Kindergarteneinrichtungen Heinz-Georg Hess
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
10.09.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
25 IN 216/25
Amtsgericht Siegen, 20.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Georg Hess, geboren am 16.10.1959, Gasse 8, 57319 Bad Berleburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7126 eingetragenen Firma Hess Objekt- und Kindergarteneinrichtungen Heinz-Georg Hess
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
10.09.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
25 IN 216/25
Amtsgericht Siegen, 20.08.2026