Sicherungsmaßnahme
Herzblut Floristen GmbH
Düren
Das Amtsgericht Aachen hat zur Herzblut Floristen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.02.2025, Aktenzeichen 93 IN 189/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 189/24
- Registerbezug
- Düren, HRB 7676
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Christoph Nüsser
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 189/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7676 eingetragenen Herzblut Floristen GmbH, Markt 14, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Haupt,
Geschäftszweig: Handel mit Blumen und Accessoires
ist am 26.02.2025, um 09:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, August-Klotz-Str. 2, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 189/24
Amtsgericht Aachen, 26.02.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7676 eingetragenen Herzblut Floristen GmbH, Markt 14, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Haupt,
Geschäftszweig: Handel mit Blumen und Accessoires
ist am 26.02.2025, um 09:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, August-Klotz-Str. 2, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 189/24
Amtsgericht Aachen, 26.02.2025