Insolvenzplan
Herold Produktion GmbH
Gefrees
Das Amtsgericht Bayreuth hat zur Herold Produktion GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.09.2026, Aktenzeichen IN 111/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 111/26
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 8453
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 11.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 111/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Herold Produktion GmbH, Hauptstraße 12, 95482 Gefrees, vertreten durch den Geschäftsführer Pahls Christian
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 8453
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Degen Krafft Barth, Otto-Nagel-Straße 13, 14467 Potsdam
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgende Tagesordnungspunkte :
1. Die bisherige Betriebsfortführung wird genehmigt.
2. Im Hinblick auf die relativ geringe Anzahl der Vermögenspositionen und die sonst zusätzlich erwachsenden Massekosten gemäß § 54 InsO wird kein Gläubigerausschuss eingesetzt. Zudem kann ggf. über den Insolvenzplan kurzfristig das Verfahren beendet werden.
wird bestimmt auf:
Donnerstag, 24.09.2026, 08:30 Uhr
Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III, Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 11.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Herold Produktion GmbH, Hauptstraße 12, 95482 Gefrees, vertreten durch den Geschäftsführer Pahls Christian
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 8453
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Degen Krafft Barth, Otto-Nagel-Straße 13, 14467 Potsdam
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgende Tagesordnungspunkte :
1. Die bisherige Betriebsfortführung wird genehmigt.
2. Im Hinblick auf die relativ geringe Anzahl der Vermögenspositionen und die sonst zusätzlich erwachsenden Massekosten gemäß § 54 InsO wird kein Gläubigerausschuss eingesetzt. Zudem kann ggf. über den Insolvenzplan kurzfristig das Verfahren beendet werden.
wird bestimmt auf:
Donnerstag, 24.09.2026, 08:30 Uhr
Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III, Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 11.09.2026