Forderungsprüfung
Heppt Ausbau GmbH
Theilheim
Das Amtsgericht Würzburg hat zur Heppt Ausbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2026, Aktenzeichen IN 491/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 491/12
- Registerbezug
- Würzburg, HRB 9426
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 491/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heppt Ausbau GmbH, Biebelrieder Str. 42, 97288 Theilheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Füller Anna Maria
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9426
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer 1-29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heppt Ausbau GmbH, Biebelrieder Str. 42, 97288 Theilheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Füller Anna Maria
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9426
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer 1-29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026