Sicherungsmaßnahme
Henseler, Markus Friedrich Clemens
Flonheim
Das Amtsgericht Alzey hat zur Henseler, Markus Friedrich Clemens eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.02.2026, Aktenzeichen 1 IN 71/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 71/25
- Registerbezug
- Mainz, HRA 42884
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 27.02.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
1 IN 71/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Markus Friedrich Clemens Henseler, geb. am 29.08.1967, Bahnhofstraße 33, 55237 Flonheim, Inhaber AV-Mediasolutions e.K. (AG Mainz, HRA 42884), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 01.12.2025 um 15:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Alzey, 27.02.2026
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Alzey, 27.02.2026