Forderungsprüfung
Henning von Harlessem & Co. GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Henning von Harlessem & Co. GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 109 IN 3450/01.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 109 IN 3450/01
- Registerbezug
- Berlin, HRB 18452
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 09.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1981
- Stammkapital
- 500.000 DM (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- a) Die Hypotheken- und Grundstücksvermittlung sowie die Vermögensverwaltung. b) die Baubetreuung und Bauträgerleistungen, c) der Erwerb, die Bebauung und Verwaltung von eigenem und fremde Grundbesitz, d) die Finanzierung und Betreuung von Beteiligungen und Vermögensanlagen im In- und Ausland.
Veröffentlichungstext
109 IN 3450/01
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Henning von Harlessem & Co. GmbH, Emser Str. 9, 10719 Berlin, v.d.d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Register-Nr.: 18452
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Henning von Harlessem & Co. GmbH, Emser Str. 9, 10719 Berlin, v.d.d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Register-Nr.: 18452
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.10.2026