Forderungsprüfung
Hennemann Prüftechnik GmbH
Kassel
Das Amtsgericht Kassel hat zur Hennemann Prüftechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 666 IN 369/25 e.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 369/25 e
- Registerbezug
- Kassel, HRB 14961
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 31.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 27.200 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb eines Dienstleistungsunternehmens für zerstörungsfreie Materialprüfungen in der Metallindustrie.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungstermin (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
666 IN 369/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hennemann Prüftechnik GmbH, Henschelplatz 1, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 14961), vertr. d.: 1. Benno Hennemann, (Geschäftsführer), 2. Regine Bogedale, (Geschäftsführerin), ist bereits der Berichts- und Prüfungstermin bestimmt auf
Dienstag, 14.04.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Dieser Termin dient auch als besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zu dem mit der Probamus Werkstofflabor GmbH geschlossenen Kaufvertrag vom 09.02.2026
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 31.03.2026
Dienstag, 14.04.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Dieser Termin dient auch als besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zu dem mit der Probamus Werkstofflabor GmbH geschlossenen Kaufvertrag vom 09.02.2026
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 31.03.2026