Sicherungsmaßnahme

HENKEL med. PERSONAL Düsseldorf GmbH

Köln

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur HENKEL med. PERSONAL Düsseldorf GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.03.2026, Aktenzeichen 503 IN 63/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 63/26
Registerbezug
Köln, HRB 100223
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.03.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Manfred Schulte

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 63/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 100223 eingetragenen HENKEL med. PERSONAL Düsseldorf GmbH, Kasernenstraße 23, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Falk Hagen Henkel,

ist am 20.03.2026, um 11:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Manfred Schulte, Scheibenstraße 49, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

503 IN 63/26
Amtsgericht Düsseldorf, 20.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme