Sicherungsmaßnahme

Hemp Factory GmbH

Borken

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Hemp Factory GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2026, Aktenzeichen 71 IN 24/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
71 IN 24/26
Registerbezug
Coesfeld, HRB 17430
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Moritz Sponagel

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 24/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17430 eingetragenen Hemp Factory GmbH, Ramsdorfer Postweg 12 d, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rebecca Sarah Kruse-Rosetti, Kirchbergstr. 36, 86633 Neuburg

ist am 10.06.2026, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4 + 6, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

71 IN 24/26
Amtsgericht Münster, 10.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme