Sicherungsmaßnahme
Hemp Factory GmbH
Borken
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Hemp Factory GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2026, Aktenzeichen 71 IN 24/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 71 IN 24/26
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 17430
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Moritz Sponagel
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 24/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17430 eingetragenen Hemp Factory GmbH, Ramsdorfer Postweg 12 d, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rebecca Sarah Kruse-Rosetti, Kirchbergstr. 36, 86633 Neuburg
ist am 10.06.2026, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4 + 6, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
71 IN 24/26
Amtsgericht Münster, 10.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17430 eingetragenen Hemp Factory GmbH, Ramsdorfer Postweg 12 d, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rebecca Sarah Kruse-Rosetti, Kirchbergstr. 36, 86633 Neuburg
ist am 10.06.2026, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4 + 6, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
71 IN 24/26
Amtsgericht Münster, 10.06.2026