Forderungsprüfung
Hello Cable GmbH
Kleinmachnow
Das Amtsgericht Potsdam hat zur Hello Cable GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.02.2026, Aktenzeichen 6.70 IN 24/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 24/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 198498 B
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 19.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hello Cable GmbH (Registergericht: AG Charlottenburg HRB 198498 B), Meiereifeld 2 a, 14532 Kleinmachnow, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Franca Schirl, Neißestraße 10, 14513 Teltow wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 27.3.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 18. Februar 2026, 6.70 IN 24/22
Hello Cable GmbH (Registergericht: AG Charlottenburg HRB 198498 B), Meiereifeld 2 a, 14532 Kleinmachnow, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Franca Schirl, Neißestraße 10, 14513 Teltow wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 27.3.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 18. Februar 2026, 6.70 IN 24/22