Forderungsprüfung
Hellmann Verwaltungs GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Hellmann Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.02.2026, Aktenzeichen 36h IN 6284/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36h IN 6284/20
- Registerbezug
- Berlin, HRB 179655
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 16.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erwerb und Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften
Veröffentlichungstext
36h IN 6284/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hellmann Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 199, 10719 Berlin, v.d.d. Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 179655
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hellmann Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 199, 10719 Berlin, v.d.d. Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 179655
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.02.2026