Sicherungsmaßnahme

Hellenthal UG (haftungsbeschränkt)

Elsdorf

Das Amtsgericht Köln hat zur Hellenthal UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.02.2020, Aktenzeichen 70c IN 127/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 127/19
Registerbezug
Köln, HRB HRB 69347
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.02.2020
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Volker Quinkert
Im Handelsregister seit
2010
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Überführung, Herrichtung, Aufbahrung und Beerdigung von Verstorbenen, Thanatologie, Natursteinarbeiten (z. B. Grabmale, Innen- und Außentreppe, Küchenarbeitsplatten, Natursteinböden und Fensterbänke).

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 127/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 69347 eingetragenen Hellenthal
UG (haftungsbeschränkt), Valentin-Pfeifer-Str. 26, 50126 Bergheim, frühere
Anschrift: Mittelstraße 42, 50189 Elsdorf, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Marika Turcsi, Elsdorf

Geschäftszweig: Überführung, Herrichtung, Aufbahrung und Beerdigung von
Verstorbenen, Thanatologie, Natursteinarbeiten /z. B. Grabmale, Innen- und
Außentreppe, usw.

ist am 06.02.2020, um 16:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Volker Quinkert, Auf dem
Berlich 24, 50667 Köln bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70c IN 127/19
Amtsgericht Köln, 06.02.2020

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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