Vergütungsfestsetzung

Heinze-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG

Herford

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Heinze-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.06.2022, Aktenzeichen 43 IN 566/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 566/21
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRA 3603
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.06.2022
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Stephan Höltershinken
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 566/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 3603 eingetragenen Heinze-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Eupener Straße 35, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 3255 eingetragene Heinze Verwaltungs GmbH, Eupener Straße 35, 32051 Herford, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Hermann Handke, Eupener Straße 35, 32051 Herford, und Herrn Jörg Tilmes, Eupener Straße 35, 32051 Herford,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstr. 126, 32425 Minden

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Sparkasse Herford vertreten durch Herrn Bernd Rolfsmeier oder Herrn Torsten Kleinert, Auf der Freiheit 20, 32052 Herford wie folgt festgesetzt.

Vergütung ... EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ... EUR
Endbetrag ... EUR

Auf den Zeitraum 08.10.2021 bis 31.12.2021 entfallen ... Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Auf den Zeitraum 01.01.2022 bis 09.03.2022 entfallen ... Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von ... EUR angemessen ist. Für 13 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf ... EUR.

Rechtsmittelbelehrung:
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 eingesehen werden.

43 IN 566/21
Amtsgericht Bielefeld, 22.06.2022

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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