Forderungsprüfung

Heinrich, Lisa

Mannheim

Das Amtsgericht Mannheim hat zur Heinrich, Lisa eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.02.2026, Aktenzeichen 4 IN 1514/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1514/24
Registerbezug
Mannheim, HRA 3616
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
26.02.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

4 IN 1514/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lisa Heinrich, geboren am 01.05.1991, Saalfelder Weg 8, 68309 Mannheim
Inhaber der Haargalerie Inhaber Lisa Heinrich e.K., Freiberger Ring 12, 68309 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 3616
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ADVOSOLVE, O 6, 7, 68161 Mannheim

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.04.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 25.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Restschuldbefreiung