Sicherungsmaßnahme
Heilpädagogische Praxis Grigo UG (haftungsbeschränkt)
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat zur Heilpädagogische Praxis Grigo UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.06.2026, Aktenzeichen 167 IN 113/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 113/26
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 19385
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Werner F. Mühlenbrock
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 113/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19385 eingetragenen Heilpädagogische Praxis Grigo UG (haftungsbeschränkt), Schlosserstr. 5, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Grigo, Schlosserstr. 5, 45881 Gelsenkirchen
ist am 01.06.2026, um 09:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 113/26
Amtsgericht Essen, 01.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19385 eingetragenen Heilpädagogische Praxis Grigo UG (haftungsbeschränkt), Schlosserstr. 5, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Grigo, Schlosserstr. 5, 45881 Gelsenkirchen
ist am 01.06.2026, um 09:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 113/26
Amtsgericht Essen, 01.06.2026