Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Heike Dental Labor KG
Soltau
Das Amtsgericht Celle hat zur Heike Dental Labor KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.06.2026, Aktenzeichen 29 IN 30/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Celle
- Aktenzeichen
- 29 IN 30/25
- Registerbezug
- Lüneburg, HRA 203949
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 04.06.2026
- Rechtsform
- KG
Veröffentlichungstext
29 IN 30/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heike Dental Labor KG, Carl-Friedrich-Goerdeler-Str. 3, 29614 Soltau (AG Lüneburg, HRA 203949), vertr. d.: Michael Herpel, 31249 Hohenhameln, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Celle, 03.06.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Celle, 03.06.2026