Forderungsprüfung
Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG
Berga
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.04.2026, Aktenzeichen 59 IN 34/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 34/24
- Registerbezug
- Stendal, HRA 5698
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 13.04.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
59 IN 34/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Eichenweg 1, 06536 Berga (AG Stendal, HRA 5698), vertr. d.: 1. Heide Gebäudetechnik Verwaltung GmbH, Eichenweg 1, 06536 Berga, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marco Wicht, Hüttenstraße 86, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 07.04.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 07.04.2026