Vergütungsfestsetzung

Heavy 1 World GmbH

Westerwaldstr. 14, 53757 Sankt Augustin

Das Amtsgericht Bonn hat zur Heavy 1 World GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 97 IN 103/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 103/22
Registerbezug
Siegburg, HRB 14401
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung von Energydrinks, Powercookies, Kaugummis, Wasser- bzw. Energy-Speiseeis sowie Mineralwässern und anderen Getränken.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 103/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14401 eingetragenen Heavy 1 World GmbH, Westerwaldstr. 14, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Wördehoff, Buschkauler Weg 40, 53347 Alfter

ist am 22.05.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
26.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Verzeichnis der Massegläubiger sowie das Schlussverzeichnis liegen mit der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und dem gerichtlichen Prüfvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau aus.

97 IN 103/22
Amtsgericht Bonn, 25.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
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