Sicherungsmaßnahme

Healthcare IT Solutions GmbH

Aachen

Das Amtsgericht Aachen hat zur Healthcare IT Solutions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.11.2025, Aktenzeichen 93 IN 252/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 252/25
Registerbezug
Aachen, HRB 13108
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
19.11.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Claus-Peter Kruth
Im Handelsregister seit
2005
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entwicklung, Vermarktung und der Betrieb von IT-unterstützten Lösungen zur Effizienzsteigerung der stationären, ambulanten und intersektoralen Behandlungsprozesse. Hierbei sollen intensiv die Chancen der zukünftigen Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens durch Entwicklung von Mehrwertdienstleistungen, die in die Telematikinfrastr …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 252/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13108 eingetragenen Healthcare IT Solutions GmbH, Pauwelsstraße 30, 52072 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Lowitsch,

ist am 19.11.2025, um 11:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Papiermühlenweg 6, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

93 IN 252/25
Amtsgericht Aachen, 19.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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