Insolvenzbekanntmachung

HCR Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Auetal

Das Amtsgericht Bückeburg hat zur HCR Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 47 IN 38/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 38/24
Registerbezug
Stadthagen, HRA 200611
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
15.10.2026
Rechtsform
UG & Co. KG

Veröffentlichungstext

47 IN 38/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HCR Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Karlstraße 9, 31749 Auetal (AG Stadthagen, HRA 200611), vertr. d.: 1. HCR Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Karlstraße 9, 31749 Auetal, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Christopher-Daniel Heise, Unterwallweg 33, 31675 Bückeburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 05.11.2026, 10:00 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Genehmigung eines Vergleiches mit den Eheleuten Reschke dahingehend, dass die ermittelten Haftungsansprüche gegen Zahlung eines Einmalbetrages in Höhe von 55 % der festgestellten Anspruchssumme zur Vermeidung eines Rechtstreites abgegolten werden

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 15.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
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