Forderungsprüfung
HBM Ingenieurgesellschaft mbH
Kleinmachnow
Das Amtsgericht Potsdam hat zur HBM Ingenieurgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 35 IN 828/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 828/13
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 20257
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HBM Ingenieurgesellschaft mbH, Fichtenhof 7, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch die Liquidatorin Frau Michaela Heyer wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 24.11.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 16. Oktober 2026, 35 IN 828/13
HBM Ingenieurgesellschaft mbH, Fichtenhof 7, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch die Liquidatorin Frau Michaela Heyer wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 24.11.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 16. Oktober 2026, 35 IN 828/13