Sicherungsmaßnahme
HBL GmbH
Hürth
Das Amtsgericht Köln hat zur HBL GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.04.2026, Aktenzeichen 70d IN 116/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70d IN 116/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 102875
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Alexander Eckhardt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 116/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102875 eingetragenen HBL GmbH, Hüttenstr. 211, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Memis Dilmac, Bruchstr. 32, 50354 Hürth
Geschäftszweig: Handel, Beförderung und Logistik von Mineralölen.Darüber hinaus noch die Vermietung von Kraftfahrzeugen.
ist am 28.04.2026, um 14:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Pferdsbruchfeld 14, 50170 Kerpen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 116/26
Amtsgericht Köln, 22.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102875 eingetragenen HBL GmbH, Hüttenstr. 211, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Memis Dilmac, Bruchstr. 32, 50354 Hürth
Geschäftszweig: Handel, Beförderung und Logistik von Mineralölen.Darüber hinaus noch die Vermietung von Kraftfahrzeugen.
ist am 28.04.2026, um 14:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Pferdsbruchfeld 14, 50170 Kerpen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 116/26
Amtsgericht Köln, 22.04.2026