Insolvenzbekanntmachung
HBBC GmbH
Pegau
Das Amtsgericht Leipzig hat zur HBBC GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.02.2020, Aktenzeichen 403 IN 1508/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1508/19
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 31471
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 13.02.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 403 IN 1508/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBBC GmbH, OT Großschkorlopp
Schkeitbarer Straße 1, 04523 Pegau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31471
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Heim
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Genehmigung des freihändigen Verkaufs des im Objekt Schkeitbarer Straße 1 in
04523 Pegau OT Großschkorlopp befindlichen Anlage- und Umlaufvermögens zu einem
Kaufpreis von 22.500 ? zzgl. Umsatzsteuer, mithin 26.775,00 ?, an Matthias Heim
beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Donnerstag, 27.02.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 145, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
403 IN 1508/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 13.02.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBBC GmbH, OT Großschkorlopp
Schkeitbarer Straße 1, 04523 Pegau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31471
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Heim
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Genehmigung des freihändigen Verkaufs des im Objekt Schkeitbarer Straße 1 in
04523 Pegau OT Großschkorlopp befindlichen Anlage- und Umlaufvermögens zu einem
Kaufpreis von 22.500 ? zzgl. Umsatzsteuer, mithin 26.775,00 ?, an Matthias Heim
beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Donnerstag, 27.02.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 145, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
403 IN 1508/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 13.02.2020