Sicherungsmaßnahme

HB Bau- und Gebäudeservice GmbH

Dortmund

Das Amtsgericht Dortmund hat zur HB Bau- und Gebäudeservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.02.2026, Aktenzeichen 254 IN 128/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 128/25
Registerbezug
Dortmund, HRB 35701
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.02.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Christian Klein
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen - Bau- und Ausbauarbeiten (meisterfreie Tätigkeiten): Durchführung, Organisation und Koordination von Entkernungs-, Abbruch-, Sanierungs-, Modernisierungs-, Trockenbau-, Fliesen-, Bodenlege-, Dämm-, Pflaster-, Maler- und Tapezierarbeiten, soweit hierfür keine Meisterpflicht gemäß der Handwerksordnung besteht, sowie die Tätigkeit als Generalunternehm …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 128/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des AmtsgerichtsDortmund unter HRB 35701 eingetragenen HB Bau- und Gebäudeservie GmbH, Schäferstr. 33 a, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Burcu Atik, Rahmer Str. 209, 44369 Dortmund

ist am 04.02.2026, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

254 IN 128/25
Amtsgericht Dortmund, 04.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten