Forderungsprüfung
Hawa Dawa GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Hawa Dawa GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2024, Aktenzeichen 1508 IN 12/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 12/23
- Registerbezug
- München, HRB 229156
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.09.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1508 IN 12/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hawa Dawa GmbH, c/o Impact Hub Munich GmbH, Gotzingerstraße 8, 81371 München, vertreten durch den Geschäftsführer Tarraf Karim
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 229156
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-4907-21/W
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25-26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.09.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hawa Dawa GmbH, c/o Impact Hub Munich GmbH, Gotzingerstraße 8, 81371 München, vertreten durch den Geschäftsführer Tarraf Karim
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 229156
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-4907-21/W
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25-26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.09.2024