Sicherungsmaßnahme
Haustechnik Thielsch GmbH
Kretzschau
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Haustechnik Thielsch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 59 IN 360/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 360/26
- Registerbezug
- Stendal, HRB 27086
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
59 IN 360/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haustechnik Thielsch GmbH, Näthern 21, 06712 Kretzschau (AG Stendal, HRB 27086), vertreten durch: Miriam Thielsch, (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jens Groschopp, Saalbahnhofstraße 4, 07743 Jena, wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufgrund der §§ 21, 22, InsO, in Ergänzung zu der am 14.08.2026 um 12:40 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung gestattet in entsprechender Anwendung von § 55 der Insolvenzordnung (nachfolgend auch InsO) mit den in den in den Anlagen I zu diesem Beschluss aufgeführten Gläubigerinnen und Gläubigern
* aus Schuldverhältnissen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 4.000,-- €
Masseverbindlichkeiten zu begründen, um die Fortführung des Betriebes zu sichern.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Halle (Saale), 15.09.2026
* aus Schuldverhältnissen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 4.000,-- €
Masseverbindlichkeiten zu begründen, um die Fortführung des Betriebes zu sichern.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Halle (Saale), 15.09.2026