Sicherungsmaßnahme
Haus Kreativ GmbH
Lippstadt
Das Amtsgericht Paderborn hat zur Haus Kreativ GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.02.2023, Aktenzeichen 2 IN 29/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 29/23
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 9375
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.02.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Wolfgang Köhler
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Erwerb und der Verkauf von Grundbesitz sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung sowie die Durchführung von Hochbauarbeiten aller Art.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 29/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9375 eingetragenen Haus Kreativ GmbH, Dorfstraße 30, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Claudio Campagna, Dorfstraße 30, 59556 Lippstadt
Geschäftszweig: Erwerb u. Verkauf von Grundbesitz, Durchführung von Hochbauarbeiten
ist am 09.02.2023, um 16:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Köhler, Kolpingstr. 17, 59555 Lippstadt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 29/23
Amtsgericht Paderborn, 09.02.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9375 eingetragenen Haus Kreativ GmbH, Dorfstraße 30, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Claudio Campagna, Dorfstraße 30, 59556 Lippstadt
Geschäftszweig: Erwerb u. Verkauf von Grundbesitz, Durchführung von Hochbauarbeiten
ist am 09.02.2023, um 16:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Köhler, Kolpingstr. 17, 59555 Lippstadt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 29/23
Amtsgericht Paderborn, 09.02.2023
Verfahrensverlauf
- Aufhebung des Verfahrens
- Insolvenzbekanntmachung
- Schlusstermin
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Aufhebung des Verfahrens
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme