Sicherungsmaßnahme
Haus der kleinen Leute gGmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Haus der kleinen Leute gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.07.2026, Aktenzeichen 500 IN 177/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 177/26
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 90236
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Britta Hoff
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 177/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90236 eingetragenen Haus der kleinen Leute gGmbH, Grafenberger Allee 250, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die GeschäftsführerInnen Kateby, Gerd und Kateby, Elenaz,
ist am 27.07.2026, um 12:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Britta Hoff, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 177/26
Amtsgericht Düsseldorf, 27.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90236 eingetragenen Haus der kleinen Leute gGmbH, Grafenberger Allee 250, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die GeschäftsführerInnen Kateby, Gerd und Kateby, Elenaz,
ist am 27.07.2026, um 12:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Britta Hoff, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 177/26
Amtsgericht Düsseldorf, 27.07.2026