Sicherungsmaßnahme

Hauderei Cafe & Bistro eG

Waldbröl

Das Amtsgericht Bonn hat zur Hauderei Cafe & Bistro eG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.04.2026, Aktenzeichen 97 IN 49/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 49/26
Registerbezug
Siegburg, GNR 198
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
01.04.2026
Rechtsform
eG
Insolvenzverwalter
Dr. Henning Dohrmann
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 49/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Siegburg unter GnR 198 eingetragenen Hauderei Cafe & Bistro eG, Hochstr. 34, 51545 Waldbröl, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Wolfgang Joost, Waldbröl, Bernd-Uwe Mach Waldbröl, Gudrun Schneider, Waldbröl, Michael Korbach, Waldbröl, Jasmin Neubert, Waldbröl, Tobias Altmeyer, Waldbröl, Kevin Deppe,Waldbröl,

ist am 01.04.2026, um 09:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

97 IN 49/26
Amtsgericht Bonn, 01.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme