Sicherungsmaßnahme
Hauderei Cafe & Bistro eG
Waldbröl
Das Amtsgericht Bonn hat zur Hauderei Cafe & Bistro eG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.04.2026, Aktenzeichen 97 IN 49/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 49/26
- Registerbezug
- Siegburg, GNR 198
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.04.2026
- Rechtsform
- eG
- Insolvenzverwalter
- Dr. Henning Dohrmann
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 49/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Siegburg unter GnR 198 eingetragenen Hauderei Cafe & Bistro eG, Hochstr. 34, 51545 Waldbröl, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Wolfgang Joost, Waldbröl, Bernd-Uwe Mach Waldbröl, Gudrun Schneider, Waldbröl, Michael Korbach, Waldbröl, Jasmin Neubert, Waldbröl, Tobias Altmeyer, Waldbröl, Kevin Deppe,Waldbröl,
ist am 01.04.2026, um 09:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 49/26
Amtsgericht Bonn, 01.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Siegburg unter GnR 198 eingetragenen Hauderei Cafe & Bistro eG, Hochstr. 34, 51545 Waldbröl, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Wolfgang Joost, Waldbröl, Bernd-Uwe Mach Waldbröl, Gudrun Schneider, Waldbröl, Michael Korbach, Waldbröl, Jasmin Neubert, Waldbröl, Tobias Altmeyer, Waldbröl, Kevin Deppe,Waldbröl,
ist am 01.04.2026, um 09:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 49/26
Amtsgericht Bonn, 01.04.2026