Forderungsprüfung

Haubold GmbH

Eschwege

Das Amtsgericht Eschwege hat zur Haubold GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.02.2024, Aktenzeichen 3 IN 57/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 57/23
Registerbezug
Eschwege, HRB 1141
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
20.02.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Beschluss vom 01.02.2024 wird hinsichtlich der Tagesordnung zu dem
Berichts- und Prüfungstermin am 22.04.2024, 09:00 Uhr Sitzungssaal 2, I. Stock bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege

zu folgenden Punkten ergänzt:

Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über besonderes bedeutsame Rechtshandlung des Insolvenzverwalters ( §§ 160, 162, 163 InsO) und zwar:

- Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss des Kauf- und Übertragungsvertrages mit der H & S Producutions GmbH i.G. vom 26.01.2024/01.02.2024

Der Kauf- und Übertragungsvertrag (Angebot und Annahme ) liegt zur
Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
aus.

- Zustimmung zur Einstellung des schuldnerischen Geschäftsbetriebs mit
Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Eschwege, 19.02.2024

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
  11. Sicherungsmaßnahme