Eröffnung des Verfahrens

Hardheim Würzburger Straße 8-12 GmbH & Co. KG

Neu-Isenburg

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat über das Vermögen der Hardheim Würzburger Straße 8-12 GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 8 IN 603/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 603/24
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 42288
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
16.09.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Geschäftsnummer: 8 IN 603/24. Am 15.09.2026 um 09:15 Uhr ist über das Vermögen der Hardheim Würzburger Straße 8-12 GmbH & Co. KG, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42288), vertr. d.: Schoofs Immobilien Frankfurt GmbH, (Komplementärin), diese vertr. d.: 1. Mohamed Younis, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),2. Jürgen Dräger, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555.

Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 30.10.2026,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Mittwoch, 25.11.2026, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:

< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,

< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),

< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),

Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 18.11.2026 schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt. Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:
- Gemäß §§ 160 Abs. 1, 276 S 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 15.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme