Forderungsprüfung
Happy Coco Deutschland GmbH
Erding
Das Amtsgericht Landshut hat zur Happy Coco Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen IN 633/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 633/23
- Registerbezug
- München, HRB 259965
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 31.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 633/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Happy Coco Deutschland GmbH, Sudelfeldweg 32, 85435 Erding, vertreten durch den Geschäftsführer van der Kooij Arjuna
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 259965
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 23.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Happy Coco Deutschland GmbH, Sudelfeldweg 32, 85435 Erding, vertreten durch den Geschäftsführer van der Kooij Arjuna
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 259965
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 23.03.2026