Forderungsprüfung
happit.de UG (haftungsbeschränkt)
Hann. Münden
Das Amtsgericht Göttingen hat zur happit.de UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.12.2025, Aktenzeichen 74 IN 82/22 HMUE.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 82/22 HMUE
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 206237
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 08.12.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
74 IN 82/22 HMUE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der happit.de UG (haftungsbeschränkt), Kasseler Straße 20, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 206237), vertr. d.: Sven Plaul, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 05.12.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 05.12.2025