Forderungsprüfung
HANTZSCH-Bauunternehmen Karl Abbel GmbH Hoch- und Tiefbau
Pirna-Copitz
Das Amtsgericht Dresden hat zur HANTZSCH-Bauunternehmen Karl Abbel GmbH Hoch- und Tiefbau eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.07.2026, Aktenzeichen 541 IN 3120/05.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 3120/05
- Registerbezug
- Dresden, HRB 2479
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 21.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 3120/05
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HANTZSCH-Bauunternehmen Karl Abbel GmbH Hoch- und Tiefbau, Lohmener Straße 12 B, 01796 Pirna-Copitz, Amtsgericht Dresden , HRB 2479
vertreten durch den Geschäftsführer Karl Abbel
ergeht am 10.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.08.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Aktenzeichen: 541 IN 3120/05
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HANTZSCH-Bauunternehmen Karl Abbel GmbH Hoch- und Tiefbau, Lohmener Straße 12 B, 01796 Pirna-Copitz, Amtsgericht Dresden , HRB 2479
vertreten durch den Geschäftsführer Karl Abbel
ergeht am 10.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.08.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.