Forderungsprüfung

Hanseatische Wohn- und Gewerbeimmobilien GmbH

Bad Doberan

Das Amtsgericht Rostock hat zur Hanseatische Wohn- und Gewerbeimmobilien GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.07.2025, Aktenzeichen 60 IN 366/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rostock
Aktenzeichen
60 IN 366/22
Registerbezug
Rostock, HRB 10501
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
14.07.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2007
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Immobilienerwerb- und Verkauf sowie sämtliche damit verbundene und daraus folgende Geschäfte.
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

60 IN 366/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hanseatische Wohn- und Gewerbeimmobilien GmbH, Verbindungsstraße 6-12, 18209 Bad Doberan, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Boywitt
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 10501
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 03.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 43 - 46 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.08.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 10.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
  9. Sicherungsmaßnahme
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