Sicherungsmaßnahme
Hansa Luftbild AG
Greven
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Hansa Luftbild AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2026, Aktenzeichen 70 IN 18/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 70 IN 18/26
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB 15420
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.04.2026
- Rechtsform
- AG
- Insolvenzverwalter
- Dr. Mike Westkamp
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 18/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15420 eingetragenen Hansa Luftbild AG, Airportallee 1, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Jörg Haupt, Fütingsweg 60, 47805 Krefeld
ist am 15.04.2026, um 14:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70 IN 18/26
Amtsgericht Münster, 15.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15420 eingetragenen Hansa Luftbild AG, Airportallee 1, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Jörg Haupt, Fütingsweg 60, 47805 Krefeld
ist am 15.04.2026, um 14:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70 IN 18/26
Amtsgericht Münster, 15.04.2026