Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Handy Reparatur-Shop UG (haftungsbeschränkt)
Göttingen
Das Amtsgericht Göttingen hat zur Handy Reparatur-Shop UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2026, Aktenzeichen 74 IN 160/24 GOE.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 160/24 GOE
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 206651
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 05.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
74 IN 160/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Handy Reparatur-Shop UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206651), vertr. d.: Önder Özbey, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragstellerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 04.06.2026
Der Antragstellerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 04.06.2026