Sicherungsmaßnahme

Handwerker-Schützenverein Heessen 1910 e.V.

Hamm

Das Amtsgericht Dortmund hat zur Handwerker-Schützenverein Heessen 1910 e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.03.2026, Aktenzeichen 259 IN 17/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
259 IN 17/26
Registerbezug
Hamm, VR 730
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.03.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Christian Klein
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 17/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 730 eingetragenen Verein Handwerker-Schützenverein Heessen 1910 e.V., Hülskamp 32, 59073 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Monika Gabriel, Hermann-Pünder-Str. 24, 59073 Hamm und Herrn Robin Rittmann, Habichtshöhe 18, 59073 Hamm

ist am 06.03.2026, um 09:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

259 IN 17/26
Amtsgericht Dortmund, 06.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme